Stypendium DGCh

W związku z możliwością otrzymania stypendium Niemieckiego Towarzystwa Chirurgów zamieszczamy ogłoszenie dla zainteresowanych chirurgów.

 

DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR CHIRURGIE
RICHTLINIEN FÜR DIE VERGABE DES
WOLFGANG MÜLLER-OSTEN-STIPENDIUMS
FÜR AUSLÄNDISCHE HOSPITANTEN

 

Die Wolfgang Müller-Osten-Stiftung bietet ein Stipendium von bis zu
EURO 6.000,00
(für maximal 6 Monate)

an. Dieses Stipendium soll einem jungen, wissenschaftlich engagierten Chirurgen zugute kommen,
der zur Weiterbildung die Hospitation an einer deutschen chirurgischen Klinik seiner Wahl anstrebt.
Anträge von Kandidaten aus Entwicklungsländern oder aus dem östlichen Europa sind willkommen.
Folgende Bewerbungsunterlagen sind jeweils in vierfacher Ausfertigung einzureichen:
– Bewerbungsschreiben
– tabellarischer Lebenslauf
– bisherige Weiterbildung
– Publikationen und
– Bewertung des Vorgesetzten
Die Bewerbung ist bis zum 30.09. jeden Jahres für das Folgejahr in vierfacher Ausfertigung in der
Geschäftsstelle der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie,
Luisenstr. 58/59, 10117 Berlin einzureichen.
Der Vorstand der Wolfgang-Müller-Osten-Stiftung entscheidet über die Vergabe des Stipendiums.
Eine Anfechtung der Entscheidung ist ausgeschlossen.
Die Entscheidung über die Vergabe des Stipendiums wird den Bewerbern mitgeteilt und in der
Mitgliederversammlung auf dem Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie bekannt gegeben.

 

DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR CHIRURGIE
BESTIMMUNGEN ZUR VERGABE DES
INTERNATIONALEN GASTSTIPENDIUMS DER
DEUTSCHEN GESELLSCHAFT FÜR CHIRURGIE

Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie vergibt jährlich zwei Gaststipendien von
je EURO 5000,00

an junge Chirurgen, die ihre Weiterbildung zum Facharzt für Chirurgie (oder entsprechende
Qualifikation) in ihrem Heimatland absolviert haben und die anschließend dorthin zur Berufsausübung
zurückkehren.
Die Kandidaten müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung zwischen 30 und 40 Jahre alt sein.
Anträge von Kandidaten aus den sogenannten Entwicklungsländern oder aus dem östlichen Europa
werden bevorzugt – wenn auch nicht ausschließlich – bearbeitet.
Sein Engagement für Forschung und Lehre soll der Kandidat entsprechend den Standards und
Möglichkeiten seines Landes durch seine Publikationsliste belegen. Drei Sonderdrucke aus dieser
Liste sollen beigefügt werden.
Die Bewerbung ist in vierfacher Ausführung mit jeweils zwei Empfehlungsschreiben sowie
Passfotos und Lebenslauf des Kandidaten einzureichen. Eines der Zeugnisse muss vom
Chefchirurgen der Klinik, an welcher der Kandidat arbeitet, stammen. Das andere von einem Mitglied
unserer Gesellschaft mit entsprechenden Verbindungen zu dem Land, aus dem der Bewerber kommt.
Das Stipendium soll den erfolgreichen Bewerbern den Besuch des Deutschen Chirurgenkongresses
ermöglichen mit daran anschließender Studienreise zu einer oder mehreren deutschen Kliniken ihrer
Wahl. Die Bewerbung muss bis zum 30. September in der Geschäftsstelle, Luisenstr. 58/59, 10117
Berlin, eingegangen sein.
Das Stipendium ist nicht aufschiebbar. Es muss im dafür vorgesehenen Jahr genutzt werden.
Der Stipendiat muss einen Bericht über seine Erfahrungen in Deutschland zur Publikation in den
„Mitteilungen“ nach Beendigung der Studienreise einreichen.
Das Auswahlkomitee, bestehend aus
– dem Präsidenten der Gesellschaft
– dem Generalsekretär sowie
– dem Vertreter der Leitenden Universitätschirurgen im Präsidium
wird allen Bewerbern die endgültige Entscheidung zu Beginn des Verleihungsjahres mitteilen.